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Mietminderung wegen Sanierung

Liebe Nachbar*innen,

 

im Zuge der Instandsetzungsarbeiten im Haus haben die betroffenen Mieter*innen das Recht ihre Miete zu mindern.

 

Eine pauschale Mietminderung für alle Mieter*innen ist Seitens der Gewobag leider nicht möglich. Jede Mietpartei muss die Mietminderung individuell beantragen.

 

Die Mietminderung für die Sanierungsarbeiten wird jeweils nach Abschluss des aktuellen Bauabschnitts verrechnet. Der erste Bauabschnitt endet mit diesem Jahr.

 

Für die Mietminderung ist ein formloses Schreiben an die Gewobag notwendig. Ein Muster für ein solches Schreiben hier:

 

Mietminderung während der Sanierung

 

"Hiermit beantrage ich die Mietminderung im Zuge der Sanierungsarbeiten aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigungen:

- Baulärm

- Baustaub

- Verdunkelung Gerüst

- etc."

 

Mietminderung Heizung

 

Auch für Heizungsausfälle haben wir das Recht die Miete zu mindern. Hierzu sollte ebenfalls ein Schreiben an die Gewobag verfasst werden und wichtig ist dabei immer den Zeitraum des Ausfalls zu benennen. Deswegen ist es grundsätzlich bei allen Mängeln immer gut ein Protokoll zu führen.

 

Herzliche Grüße & bleibt gesund,

Euer Mieterrat